Erzähl- und Kulturbühne München

Beitragsordnung

Aktueller Stand vom 12.07.2019, gültig ab 1.1.2020

§1 Allgemeines

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wurde von der Mitgliedsversammlung des Vereins am 12.07.2019 beschlossen und gilt ab 01.01.2020. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§2 Zahlungsweise und Fälligkeit

1. Die festgesetzten Beträge pro Jahr werden jährlich zum 1. Januar erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

2. Bei Beginn einer Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Quartal des Beitritts fällig.

§3 Beiträge

Mitgliedsform Beitragshöhe
Ordentliches Mitglied 30,00 €
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Rentner etc.) 15,00 €
Familienmitgliedschaft 50,00 €
Förderndes Mitglied 100,00 €

1. Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres. Bei Beginn einer Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist der anteilige Beitrag zum Ende des Monats zu entrichten, in dem der Beitritt erfolgt.

2. In der Regel werden Beiträge durch Überweisung auf das Vereinskonto entrichtet. Der Beitrag kann auch bar an den Kassierer des Vereins entrichtet werden.

§4 Vereinskonto

Soweit die Zahlung per Überweisung erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig. Überweisungen auf ein anderes Konto werden nicht anerkannt.

Kontoinhaber Erzähl- und Kulturbühne München e.V.
IBAN DE76 8306 5408 0004 1607 54
BIC GENO DEF1 SLR
Kreditinstitut Deutsche Skatbank